GRUNDPFLEGE

Um eine Finanzierung der Pflege bzw. eine Kostenerstattung für die erforderlichen Hilfen und Maßnahmen zu bekommen, ist grundsätzlich ein Antrag bei der für Sie zuständigen Pflegekasse zu stellen. 

Danach bekommen Sie recht schnell Besuch vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), der eine Empfehlung an die Pflegekasse über die notwendigen Hilfsmaßnahmen und den Zeitbedarf der dann in Folge täglich benötigten Hilfe abgibt.

Darauf folgt ein Bescheid der Pflegekasse an Sie, über die Ihnen zustehenden Leistungen. Diese werden frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung gezahlt.

Vom Antrag bis zur Gewährung von Leistungen unterstützen wir Sie!

 


Grundpflege:

• Allgemeine Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Rasieren)
• Hilfe bei Ausscheidungen
• Ernährung wie z.B. die Zubereitung und/oder Aufnahme von Nahrung und Getränken
• Mobilität wie z.B. An-/Auskleiden, Treppensteigen