BERATUNG

Beratung

Gerne beraten wir Sie über die Pflege im Allgemeinen, wie etwa der Finanzierung Ihres Pflegebedarfs über die Pflegekassen und die konkreten Leistungen anhand Ihrer Wünsche. Diese Beratung findet ihr Ergebnis in einem individuell angepassten Pflege-, Heil- und Kostenplan.

Die Beratung kann in unseren Räumlichkeiten in Frankfurt- Bornheim stattfinden.
Auf Wunsch ist es aber auch möglich bei Ihnen zu Hause zu beraten oder auch coronabedingt per Telefon oder digital.


Zu Ihrer weiteren Information:


Pflegeversicherung


Wenn Sie sich in der eigenen häuslichen Umgebung etwa auch von nahen Angehörigen pflegen lassen möchten, dann können Sie dafür von der Pflegekasse Pflegegeld erhalten (§ 45b SGB XI). Damit in solchen Situationen trotzdem eine Qualitätssicherung stattfindet und der pflegende Angehörige nicht allein gelassen wird, findet in wiederkehrenden Intervallen ein obligatorischer Pflegebesuch durch einen Pflegedienst statt. Diese Besuche werden von Pflegediensten nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung / Pflegekasse) abgerechnet.


Beratungsbesuche


Beratungsbesuche sind von den Pflegekassen fest vorgeschrieben und müssen bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich nachgewiesen werden. Andernfalls kann das Pflegegeld gekürzt oder sogar gestrichen werden. Diese Besuche rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab und sind für Sie kostenlos.