Die Behandlungspflege nach dem Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, welche von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zu Hause oder in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim, Kurzzeitpflege– oder Nachtpflege-Einrichtung) durchgeführt werden. Dies geschieht auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung.
Was im Krankenhaus Standard ist, muss auch im Bereich der häuslichen Pflege gelten, namentlich eine medizinische Versorgung. Eine ärztliche Verordnung macht eine medizinische Behandlungspflege bei einem Pflegebedürftigen möglich. Im häuslichen Bereich kommt dann die examinierte Pflegekraft zu Ihnen nach Hause.
Dabei können folgende Anwendungen in Betracht kommen:
• Bereitstellen und Verabreichen von Medikamenten
• Parenterale Ernährung
• Injektionen
• Infusionen
• Wundversorgung
• Dekubitusbehandlung
• Blasenkatheterisierung und Katheterpflege